Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Mit einer mündlichen oder schriftlichen Terminvereinbarung bzw. Buchung von Leistungen und Angeboten der Firma „Herzenstier & Wir“ (Inhaberin Sandra Glatz) erklärt sich die anfragende Person (oder dessen gesetzlicher Vormund) zum Vertragspartner. Mit der Terminvereinbarung bzw. Buchung erklärt sich der Vertragspartner mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Firma „Herzenstier & Wir“ (Sandra Glatz) einverstanden.
Datenschutz, Zustimmungserklärung und Widerruf
Allgemeine Datenverarbeitung, Datenschutz, Zustimmungserklärung und Widerruf
Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Wohn- und Rechnungsadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), die Daten seines Tieres (Katze, Hund) und relevante Daten seiner Kinder (Name, Alter) samt der Beschreibung des Verhaltens des Tieres und der Kinder zum Zweck der Erbringung von Leistungen (Buchhaltungs- u. Rechnungswesen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Prüfungswesen, Mahn- und Beschwerdewesen, Inkassobüro, Rechtsvertretung, Teamvermittlung, Erstellung von Kundendatei, Maßnahmenplänen, Basis- und Verlaufsdokumentation, Training, Verhaltensberatungen, Zustellung von Maßnahmeplänen, Webinare, Seminare, Workshops, Eignungstests) verarbeitet und an relevante Kooperationspartner zum Zweck eben genannter Leistungen weitergeleitet werden.
Der Vertragspartner ist über seinen Rechtsanspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkungen, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch informiert. Bei Inanspruchnahme von Löschungen, Einschränkungen, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch können gewünschte Leistungen nicht weiter garantiert werden. Bereits in Anspruch genommene Leistungen müssen in voller Höhe bezahlt werden, es besteht kein Anspruch auf Vergünstigungen oder Rückerstattung. Der Vertragspartner stimmt der Weitergabe relevanter Daten an Behörden und Ämter im Falle deren Anforderung zu.
Verwendung von Daten und Informationen zu Schulungszwecken
Der Vertragspartner kann schriftlich zustimmen, dass relevante Daten und Informationen (Name, Alter, Geschlecht, Verhalten, Tierart und Rasse, etc.), inklusive Bild- und Tonmaterial, zu Schulungszwecken (Vorträge, Präsentationen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Fallanalysen) verwendet werden. Die Zustimmung zur Verwendung der Daten und Informationen zu Schulungszwecken ist nicht verbindlich für die Erbringung von allgemeinen und angebotenen Leistungen. Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass seine Zustimmung zur Verwendung von Daten zu Schulungszwecken jederzeit widerrufen werden kann.
Verwendung von Daten und Informationen zu Werbezwecken
Der Vertragspartner kann schriftlich zustimmen, dass relevante Daten und Informationen (Name, Alter, Geschlecht, Verhalten, Tierart und Rasse, etc.), inklusive Bild- und Tonmaterial, zu Werbezwecke ausschließlich für die Firma "Herzenstier & Wir" (Sandra Glatz) verwendet werden. Die Zustimmung zur Verwendung der Daten und Informationen zu Werbezwecken ist nicht verbindlich für die Erbringung von allgemeinen und angebotenen Leistungen. Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass seine Zustimmung zur Verwendung von Daten und Informationen zu Werbezwecken jederzeit widerrufen werden kann.
Termine
Termine werden mit dem Vertragspartner persönlich, telefonisch, per WhatsApp, SMS oder E-Mail individuell vereinbart . Dies betrifft Terminvereinbarungen für alle angebotenen Leistungen der Firma „Herzenstier & Wir“ (Sandra Glatz).
Terminänderungen, Terminabsagen und Stornierung
Terminänderungen und Terminverschiebungen, sowie Terminabsagen und Stornierung von vereinbarten Terminen sind mindestens 48 Stunden vor vereinbartem Termin schriftlich per WhatsApp oder SMS oder persönlich bekannt zu geben und kostenfrei möglich.
Bei kurzfristigen Terminänderungen und Terminverschiebungen, sowie Terminabsagen und Stornierungen später als 48 Stunden vor vereinbartem Termin werden Hallenmietkosten (im Falle von Hallenreservierungen) zum aktuell gültigen Mietkostenpreis verrechnet.
Bei kurzfristigen Terminänderungen und Terminverschiebungen, sowie Terminabsagen und Stornierungen später als 24 Stunden vor vereinbartem Termin werden reservierte und gebuchte Leistungen zur Gänze in Rechnung gestellt, auch wenn keine Inanspruchnahme der reservierten und gebuchten Leistung stattgefunden hat. Es besteht kein Anspruch auf Vergünstigungen oder Rückerstattungen reservierter und gebuchter Leistungen.
Kommt es zu Terminänderungen und Terminverschiebungen, sowie Terminabsagen und Stornierungen von vereinbarten Terminen und Leistungen seitens des Leistungsanbieters (Herzenstier & Wir Sandra Glatz, Kooperations- und Trainingspartner) werden dem Vertragspartner selbstverständlich keine damit in Zusammenhang stehenden Kosten verrechnet.
Zahlungen
Allgemeine Hinweise
Akzeptierte Zahlungsformen sind Zahlungen in bar oder Überweisung, sofort ab Rechnungserhalt, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Eine Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem Weg (WhatsApp oder E-Mail). Daten der Bankverbindung finden Sie im letzten Abschnitt „Bankdaten, Kontaktdaten“.
Bei elektronischen Zahlungen sind in jedem Fall die angeführte Rechnungsnummer (siehe Honorarnote) und der vollständige Name des Vertragspartners anzugeben um Zahlungseingänge ordnungsgemäß zuordnen zu können! Bei versäumten Zahlungen außerhalb der Frist behalte ich mir vor, Mahnspesen in Höhe von 5% des ausstehenden Rechnungsbetrages zu verrechnen.
Teilzahlungen (Zahlungen in vereinbarten Teilbeträgen) werden in Ausnahmefällen nach schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.
In Anspruch genommene Leistungen werden in Rechnung gestellt und sind zur Gänze zu bezahlen. Reservierte und gebuchte Leistungen werden ab 48 Stunden vor vereinbarter reservierter und gebuchter Leistung in Rechnung gestellt.
Gutscheine
Gutscheine sind in beliebiger Höhe erhältlich und gelten unbegrenzt für aktuell angebotene Leistungen von Herzenstier & Wir (Sandra Glatz), ausgenommen Zubehör.
Für Gutscheine jeder Art ist keine Barablöse möglich! Für Differenzbeträge wird eine Gutschrift gestellt.
Gutscheine sind mit einem Gutschein-Code versehen. Dieser ist zum Zeitpunkt der Buchung von Leistungen bekannt zu geben.
Haftungsausschluss
Aus-, Fort- und Weiterbildungen
(Tiertrainings, Verhaltensberatungen, Workshops, Webinare, Seminare)
Die vorgeschlagenen Empfehlungen und Maßnahmen können eine Untersuchung durch einen qualifizierten Veterinärmediziner und ggf. die von ihm empfohlene Behandlung und Therapie durch diesen, nicht ersetzen! Herzenstier & Wir (Sandra Glatz), kann in keinem Fall für Schäden infolge der Leistungen haftbar gemacht werden.
Im Sinne des Tieres ist eine ehrliche Zusammenarbeit zwischen den Vertrags- und Kooperationspartnern nötig, Trainingserfolge stark individuell von verschiedenen beeinflussenden Faktoren abhängig. In diesen Zusammenhängen eventuell entstehende Schadensersatzansprüche können daher nicht akzeptiert, Herzenstier & Wir (Sandra Glatz) bzw. Kooperationspartner folglich nicht belangt werden.
Dem Vertragspartner ist bewusst, dass es sich bei angebotenen Leistungen von Herzenstier & Wir (Sandra Glatz) um Dienstleistungen handelt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gewährleistet werden.
Dem Vertragspartner ist bewusst, dass Tiere u.a. durch instinktgelenkte Bewegungen und Handlungen eine (potentielle) Gefahr darstellen können. Die Teilnahme an Angeboten von Herzenstier & Wir (Sandra Glatz) erfolgt auf eigenem Risiko und eigenverantwortlicher Gefahr, bei der Teilnahme von Minderjährigen haften dessen Eltern (bzw. der gesetzliche Vormund).
Im Fall von Sach-, Tier- oder Personenschäden haftet der Tierhalter. Eine Haftpflichtversicherung ist daher empfehlenswert. Der Vertragspartner verzichtet auf jegliche Rechtsansprüche im Schadensfall vor, während, nach und außerhalb in Anspruch genommener Leistungen, Herzenstier & Wir (Sandra Glatz) bzw. Kooperations- und Trainingspartner können hiermit nicht für Sach- oder Personenschäden zur Verantwortung gezogen werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen für Hunde mit Gefährdungspotenzial bzw. tierschutzrechtliche Bestimmungen sind eigenverantwortlich und eigenständig einzuhalten.
Eine ordnungsgemäße Sicherung von Hunden mit Gefährdungspotenzial (z. B. aggressive Hunde) ist eigenverantwortlich und eigenständig einzuhalten. Für Hunde mit Gefährdungspotenzial (z. B. aggressive Hunde) wird zumindest ein Beißkorb empfohlen.
Beratungen und Trainings von und mit Hunden mit Gefährdungspotenzial (z. B. aggressive Hunde) finden ohne deren ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung nicht statt! Im Falle einer unzureichenden Sicherung von Hunden mit Gefährdungspotenzial wird der vereinbarte Termin in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Tiergestützte Interventionen
Tiergestützte Interventionen können Untersuchungen durch einen qualifizierten Humanmediziner und ggf. die von ihm empfohlene Behandlung und Therapie nicht ersetzen! Dem Vertragspartner ist bewusst, dass es sich bei tiergestützten Interventionen um Dienstleistungen handelt. Trotz zahlreicher positiver Auswirkungen der tiergestützten Interventionen kann keine Erfolgsgarantie gewährleistet werden, eventuell entstehende Schadensersatzansprüche können daher nicht akzeptiert, Herzenstier & Wir (Sandra Glatz) folglich nicht belangt werden.
Der eingesetzte Therapiehund (die eingesetzten Therapiehunde) wird nach allgemein geltenden Anforderungen für tiergestützte Interventionen ausgebildet und nach bundesweit geltenden Richtlinien (Österreich) vom Messerli-Institut geprüft (staatliche Anerkennungs-Prüfung).
Sie werden regelmäßig einer Gesundenuntersuchung unterzogen, regelmäßig in prophylaktischer Absicht gegen Parasiten behandelt (Behandlung gegen Floh- und Zeckenbefall, sowie regelmäßige Entwurmung) und regelmäßig geimpft (empfohlene Schutzimpfungen). Da es sich dennoch um Tiere handelt, welche am sozialen Umfeld der Gesellschaft teilhaben und artgerecht gehalten werden, wird in diesen Zusammenhängen keine Haftung übernommen, Schadensersatzansprüche folglich nicht akzeptiert.
Der Therapiehund (die Therapiehunde) wird gemeinsam mit dem/der TherapiehundeführerIn auf vielerlei Situationen und Gegebenheiten vorbereitet (z. B. für den Hund außergewöhnliche oder unangenehme Geräusche, schnelle und/oder unkontrollierte Bewegungen usw.). Dennoch haben auch Therapiehunde ihre individuellen Bedürfnisse, Vorlieben, Abneigungen und Grenzen.
Der/die TherapiehundeführerIn stellt ein Bindeglied in der tiergestützten Arbeit dar und ist darauf geschult, diese Bedürfnisse und Grenzen seines Hundes zu erkennen. Er/Sie ist daher befugt nach Methoden des Riskmanagements (Maßnahmen die ein Ausschließen von Risikofaktoren begünstigen) zu arbeiten, rechtzeitig einzuschreiten, auf die Bedürfnisse und Grenzen des Therapiehundes hinzuweisen und diese durchzusetzen. Ein Nicht-Einhalten von „Spielregeln“ und empfohlenen Umgangsformen kann somit in „Härtefällen“ zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Die Kosten für den vereinbarten tiergestützten Einsatz trägt dennoch zur Gänze der Vertragspartner, auch wenn das tiergestützte Setting abgebrochen oder nicht vollumfänglich in Anspruch genommen wurde.
Tiergestützte Interventionen werden ausschließlich im Beisein des Therapiehundeführers durchgeführt, ihren Anweisungen ist folgezuleisten. Die Kostenübernahme im Fall von Sach- oder Personenschäden erfolgt bei tiergestützten Interventionen über eine erweiterte Haftpflichtversicherung, welche rechtlich für aktive Therapiehunde-Teams vorgesehen ist.
Bei Verletzung von Schülern liegt ein Schülerunfall vor, auch wenn diese widererwarten durch den Therapiehund geschieht. Eine Meldung der Schulleitung an die Allgemeine Unfall-Versicherungsanstalt (AUVA) hat gemäß §363 Abs. 4 ASVG innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen. Bei Verletzungen einer Lehrkraft ist diese durch die Schulleitung als Arbeitsunfall der Dienstbehörde zu melden. Bei Schädigungen von außenstehenden Drittpersonen im Rahmen tiergestützter Interventionen (beispielsweise im Freien) kann der Geschädigte Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich geltend machen und ist an die Finanzprokuratur Wien zu verweisen.
Krankheitsfall, Parasitenbefall
Im Falle einer Erkrankung oder Parasitenbefalls des Teilnehmers (Tier, Mensch) oder bei bestehendem Verdacht auf Erkrankungen oder Parasitenbefall, ist Herzenstier & Wir (Sandra Glatz) bzw. Kooperations- und Trainingspartnern Meldung zu leisten. Dies gilt besonders im Falle von Erkrankungen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko, Schmerzen des Tieres oder erhöhtem Verletzungsrisiko (Selbst- oder Fremdgefährdung). Betroffene werden von angebotenen Leistungen ausgeschlossen, um eine mögliche Ansteckung anderer Teilnehmer (Menschen, Tiere) zu vermeiden. Bei Schmerzen und erhöhtem Verletzungsrisiko (Selbst- oder Fremdgefährdung) können Leistungen gegebenenfalls nur eingeschränkt in Anspruch genommen werden.
In Verdachtsfällen von Schmerzen, Erkrankungen oder Parasitenbefall ist die Abklärung durch einen qualifizierten Veterinärmediziner (Tierarzt) bzw. Humanmediziner notwendig. Die Therapie und Behandlung von Schmerzen, Erkrankungen und Parasitenbefall erfolgt ausschließlich auf dessen Anraten bzw. durch diesen. Für gesund befundene Teilnehmer und Tiere sind an der weiteren Teilnahme angebotener Leistungen berechtigt.
Arbeits- und Trainingsmethoden
Österr. Tierschutzgesetz - Auszug Grundsatzgesetz
§5 Absatz 1: „Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.“
Absatz 2: „Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer (…) technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen (…), einem Tier Leistungen abverlangt, sofern damit offensichtlich Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden ist …“
Absatz 3: „Nicht gegen Abs. 1 verstoßen Maßnahmen, die auf Grund einer veterinärmedizinischen Indikation erforderlich sind oder sonst zum Wohl des Tieres vorgenommen werden.“
Tiertraining und Verhaltensberatung
Trainingserfolge beruhen auf ehrliche Angaben des Vertragspartners und sind stark individuell von unterschiedlichen Faktoren abhängig. So werden von Herzenstier & Wir (Sandra Glatz) bzw. Kooperations- und Trainingspartnern Maßnahmen empfohlen, welche individuell abgestimmt sind und der ganzheitlichen Betrachtung dienen.
Durch belohnungsorientiertes Training sind sehr gute Trainingserfolge zu erzielen. Gewalt und gewalterzeugende Hilfsmittel, vertrauenszerstörende, tierschutzwidrige Methoden werden abgelehnt. Herzenstier & Wir (Sandra Glatz) bzw. Kooperations- und Trainingspartner distanzieren sich deutlich davon. Nach sich ziehende Folgen solcher Hilfsmittel und Methoden können ein unberechenbares Ausmaß darstellen.
Empfehlungen und Maßnahmen durch Herzenstier & Wir (Sandra Glatz) und Kooperations- bzw. Trainingspartnern folgen Prinzipien und Modellen etwa nach James O´Heare (LIEBI) und Susan Friedman (Hierarchie von Methoden zur Verhaltensänderung).
Tiergestützte Interventionen
Seit dem 01.01.2015 sind Therapiehunde im §39a des Bundesbehindertengesetzes (BBG) gesetzlich verankert. Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMS) ergänzen die gesetzlichen Vorgaben und legen nähere Rahmenbedingungen für den tiergestützten Einsatz und die Ausbildung von Therapiehunden fest. Das Messerli Forschungsinstitut wurde vom BMS als Prüf- und Koordinierungsstelle von Therapiehunde-Teams beauftragt. Global führende Arbeitsfachgruppen (ESAAT, ISAAT) empfehlen entsprechende Leitlinien als zu verfolgendes Mindestmaß zur Umsetzung.
Nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Empfehlungen des Messerli-Instituts ist die Ausbildung von Therapiehunde-Teams nur von hierzu qualifizierten Personen gestattet und sinnvoll. Die Anleitung von auszubildenden Teams in tiergestützten klientenorientierten Einsätzen erfolgt durch qualifizierte und hierzu berechtigte Fachpersonen. Ein Nachweis von mindestens 50 Einsätzen als geprüftes Therapiehunde-Team, eine einschlägige Ausbildung im Ausmaß von mindestens 60 ECTS in den Bereichen tiergestützter Interventionen oder Kynologie, eine Ausbildung zum tierschutzqualifizierten Hundetrainer sowie mindestens die fachliche Qualifikation einer therapeutischen, pädagogischen, sozialarbeiterischen, pflegerischen, medizinischen, veterinärmedizinischen oder betreuerischen Ausbildung ist für die Qualifikation von zur Ausbildung berechtigten Personen zu erbringen. Alternativ kann ein fachliches Leitungsteam aus 3 Personen bestehen, welche zusammen entsprechende Qualifikationen zur Ausbildung von Therapiehunde-Teams erfüllt. Die Erfordernisse für die Ausbildung und tiergestützte Tätigkeit mit Hund erschließen sich aus den allgemeinen Anforderungen an das Mensch-Hund-Team.
Die Ausbildung und tiergestützte Tätigkeit erfolgt nach neuesten und aktuell gültigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und bedient sich am Prinzip der positiven Verstärkung. Herzenstier & Wir (Sandra Glatz) und Kooperations- bzw. Trainingspartner setzen sich für die gewaltfreie Form von Hundeerziehung und Hundetraining ein. Wir vertreten im tierethischen und tierschutzrechtlichen Sinne Interessen, Bedürfnisse und Wohlbefinden des Hundes, was sich in der gesamten Ausbildung und tiergestützten Tätigkeit bemerkbar zeigt. Um mögliche Sach- oder Personenschäden zu vermeiden und das Risiko in der interspezifischen Zusammenarbeit möglichst gering zu halten, ist den Anleitungen und Anweisungen von TherapiehundeführerInnen im Umgang mit und um den Hund ausnahmslos folgezuleisten. Im Beziehungsdreieck Hund-Halter-Klient wird auf allgemeines Wohlbefinden aller Beteiligten des Settings großen Wert gelegt. So werden eingesetzte Hunde durch vorgegebene Beschränkungen der Einsatzhäufigkeiten und Einsatzdauer rechtlich festgelegt (Vorgaben des Messerli-Instituts). Diese belaufen sich auf maximal 2 (in Ausnahmefällen 3) Einsätzen pro Woche, jedenfalls maximal 8 Mal im Monat, allenfalls für maximal 45 Minuten in einer aktiven tiergestützten Tätigkeit. Empfehlungen global führender Arbeitsfachgruppen (ESAAT, ISAAT) für den Einsatz von Hunden im reinen Präsenzdienst (ohne aktive tiergestützte Tätigkeit) liegen bei maximal 4 Stunden, wenn ein adäquater Rückzugsort für den Hund gegeben ist.
Nicht jeder Hund ist für jeden Einsatzbereich bzw. jeden Klienten gleichermaßen geeignet, um gesetzte Förderziele zu erreichen. In der Zusammenarbeit und im Sinne der Zielverfolgung wird auf offene, ehrliche Kommunikation Wert gelegt.
Bankdaten, Kontaktdaten
Bankverbindung:
Herzenstier & Wir
Sandra Glatz
Raiffeisenkasse Ernstbrunn
IBAN: AT23 3214 5000 0002 2418
BIC: RLNWATW1145
Bei Überweisung des Rechnungsbetrages geben Sie bitte in jedem Fall die angeführte Rechnungsnummer und den vollständigen Namen im Verwendungszweck an, um einen Zahlungseingang ordnungsgemäß zuordnen zu können! Alle Daten finden Sie auf Ihrer Honorarnote.
Kontakt:
Herzenstier & Wir
Sandra Glatz
Tel.: +43 699/11 025 025
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.herzenstier-und-wir.a
Ansprechpartner und Verantwortliche
Inhalt der Homepage: Sandra Glatz (Herzenstier & Wir)
angebotene Leistungen: Sandra Glatz (Herzenstier & Wir) und Kooperations- bzw. Trainingspartner
Kontakt
Sandra Glatz,
E-Mail: [email protected],
Tel.: +43699/11 025 025;
www.herzenstier-und-wir.at
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